Für die Nutzung von Baudenkmälern als Arbeitsstätte, Schule oder Kindertageseinrichtung sind durch die Betreibenden Abstimmungen zwischen den Bereichen Denkmalschutz sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz herbeizuführen.
Baudenkmäler in ihrer Nutzung, ihrer historischen Substanz oder ihrem charakteristischen äußeren Erscheinungsbild zu verändern bedarf in Nordrhein-Westfalen der Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde. Sind diese Baudenkmäler auch Arbeitsstätten, Schulen oder Kindertageseinrichtungen, müssen sie die Schutzziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz des Arbeitsstättenrechts, Baurechts und der Unfallverhütungsvorschriften erfüllen.
Für die Vereinbarkeit dieser Anforderungen, die aus den Belangen Denkmalschutz und Denkmalpflege einerseits, Sicherheit und Gesundheitsschutz andererseits resultieren, ist die neue Handlungshilfe „Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal“ in der Reihe „Prävention in NRW“ (PIN 86) der Unfallkasse NRW ein Leitfaden und Wegweiser erschienen. Die Handlungshilfe für Unternehmen und Betreibende von Arbeitsstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen, Eigentümer- und Handwerkerschaft, Fachplanende sowie Architektinnen und Architekten ist in Zusammenarbeit mit den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe erstellt worden und erscheint zunächst als Web-Dokument. Zentraler Bestandteil der Handlungshilfe ist ein Flussdiagramm, welches den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und den einhergehenden Abstimmungsprozess mit den Belangen des Denkmalschutzes beschreibt. Dieses unterstützt bei der Entwicklung denkmalgerechter und sicherer Lösungen für die Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Einrichtung und des betroffenen Denkmals.
Die Darstellung des Ineinandergreifens der öffentlich-rechtlichen Vorschriften soll allen beteiligten Personen – im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches – die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erleichtern. Ziel ist es, die Beteiligten für die erhöhten Anforderungen an Substanzerhalt und Gestaltung im Denkmalkontext zu sensibilisieren, um möglichst denkmalgerechte Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Baudenkmälern von Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Fotos anschaulicher Lösungsbeispiele von umgesetzten Maßnahmen ergänzen die Erläuterungen.