Pressemitteilungen der Unfallkasse NRW

Kinder sind beim Martinszug versichert

[03.11.2009] Wird vom Kindergarten oder der Kinderkrippe ein Martinszug veranstaltet, dann stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenso ist der Weg zum Umzug und der anschließende Heimweg versichert. Unfallversichert sind auch die ehrenamtlichen Helfer, wenn sie im Auftrag des Kindergartens oder der Kinderkrippe am Umzug teilnehmen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin. Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten gehören. Auch Umwege auf dem Hin- und Rückweg sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen möglichst helle Kleidung und Reflektoren zu tragen. Silberne und weiße Reflektoren sind am besten geeignet, da sie das auftreffende Licht stärker als rote oder grüne Reflektoren zurückstrahlen. Die helfenden Begleiter der Umzüge sollten eine Warnweste tragen. Unsere Pressemeldung hierzu können Sie hier im pdf-Format herunterladen.