[30.07.2015]
Das schöne Wetter lockt; Sommerzeit ist Ausflugszeit. Kinder lieben Besuche von Wäldern, Tierparks, Schwimmbädern und anderen Orten, an denen sie toben und auf Entdeckungstour gehen können. Damit der Ausflug für alle Beteiligten vergnüglich wird und entspannt verlaufen kann, sollten Eltern und Tageseltern einige Vorbereitungen treffen. Tipps dazu gibt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Die Erwachsenen sollten sich vorab über den besten Weg zum Ziel informieren, denn nichts ist nervenaufreibender, als mit Kindern im Stau zu stehen. Auch das Mobiltelefon mit den wichtigsten Rufnummern sollte nicht fehlen. In die Vorbereitung für einen kleinen Snack zwischendurch, können die Kinder mit einbezogen werden, wenn sie alt genug sind. Natürlich dürfen Getränke nicht fehlen – selbst, wenn nur ein kurzer Ausflug geplant ist: Wasser gehört immer ins Handgepäck.
Sinnvoll ist es auch, Kleidung zum Wechseln für die Kinder einzupacken, denn nasse Shirts, Hosen und Strümpfe können schnell eine Erkältung nach sich ziehen. Für die ganz Kleinen muss an Windeln und Feuchttücher gedacht werden. Auch Taschentücher sollten mitgenommen werden. Die kann man in vielen Situationen gebrauchen.
Zur Versorgung eines verletzten Kindes ist das Vorhandensein von geeignetem Erste-Hilfe-Material, z. B. eines Verbandkastens nach DIN 13157, unerlässlich. Zusätzlich können Sie auch eine Pinzette mitnehmen, um eventuelle Stachel oder Splitter zu entfernen.
Nicht vergessen: Sonnencreme für alle, Erwachsene und Kinder. Und bei perfektem Wetter sollte eine Kopfbedeckung für die Kinder nicht fehlen.
Versicherungsschutz von Kindern in Tagespflege
Kinder, die von einer Tagespflegeperson betreut werden, sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Einzige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts erfolgt. Geeignete Tagespflegepersonen verfügen in der Regel über eine besondere Erlaubnis des Jugendamtes. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern kostenlos und gilt für die Zeit der Betreuung und für die damit verbundenen Wege. In NRW ist die Unfallkasse NRW die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege.
Weitere Informationen können in unserem Internetportal heruntergeladen werden. Hier besonders die Broschüren „Unfallversicherungsschutz für Kinder in der Tagespflege“ und die DGUV-Broschüre „Kindertagespflege – damit es allen gut geht“.
Unsere Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen: Pressemitteilung