Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungs-dienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung.
Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Sie benötigen sie zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2023.
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