Nachrichten der Unfallkasse NRW

Satzungsänderung

[10.11.2017] Umstellung auf Vorschussverfahren Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat die Beitragserhebung betreffende Änderungen der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) vom 06.10.2017 veröffentlicht. Die Unfallkasse NRW erhebt ihre Beiträge bisher im Januar des Beitragsjahres auf Grundlage der Beitragsmaßstäbe zum Stichtag 31.03. des Vorjahres. Im neuen elektronischen Lohnnachweisverfahren stehen der Unfallkasse NRW die Beitragsmaßstäbe für die Beitragserhebung der Beschäftigten jedoch erst ab dem 16.02. des dem Beitragsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. Ausgehend von den bisherigen Regelun-gen in der Beitragsordnung der Unfallkasse NRW würden die Daten, die auf dem Meldezeitraum 2018 basieren und in 2019 gemeldet werden, dann erst für die Umlage 2020 verwendet werden können. Die Aktualität der verwendeten Daten für die Umlagerechnung würde somit weiter abnehmen. Diese Entwicklung wurde zum Anlass genommen, das Verfahren generell umzustellen. Weitere Informationen erhalten sie hier.