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Sicherheitsbeauftragte sind zentraler Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes im Unternehmen

Das Bild zeigt einen jungen Mann der am Flipchart vor einer Gruppe von Mitarbeitenden etwas erklärt

Bild: NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

Mit ihrem Engagement stärken Sicherheitsbeauftragte die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – Tag für Tag.

Die Diskussion um eine Entbürokratisierung der unternehmerischen Pflichten betrifft derzeit auch die Bestellung und Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten. Ziel der politischen Überlegungen ist es, die Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes zu überprüfen und mögliche Vereinfachungen für Unternehmen zu schaffen. Konkrete Änderungen liegen bislang jedoch noch nicht vor.

Nach der derzeit gültigen Vorschriftenlage ist verbindlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, sowie aus- und fortzubilden sind. Diese Regelungen bilden ein wesentliches Element einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation.

Unabhängig von den laufenden Abstimmungen möchten wir alle Unternehmen ausdrücklich ermutigen, weiterhin Sicherheitsbeauftragte zu benennen, sie entsprechend zu qualifizieren und in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Beschäftigten und Führungskräften und tragen maßgeblich zu einer sicheren und gesundheits-gerechten Arbeitsumgebung bei.

Als Unfallversicherungsträger begleiten wir den Prozess zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheits-organisation in den Unternehmen aktiv und konstruktiv. Wir stehen möglichen Verbesserungen und Entlastungen offen gegenüber, achten dabei jedoch stets auf die Wahrung eines hohen Schutzniveaus in den Einrichtungen. 

Die Belange unserer Mitgliedsunternehmen und Versicherten behalten wir dabei konsequent im Blick. Über den Fortgang der Entwicklungen werden wir unsere Mitglieder regelmäßig informieren.