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Schutzleitfaden "Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr"
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erstellte in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Schutzleitfaden S 002 „Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr“.
Weitere Informationen sowie den Schutzleitfaden finden Sie hier.