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Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen

Abwasser kann für die im Bereich der abwassertechnischen Anlagen Beschäftigten eine Gefährdung bedeuten. Denn die Ableitung und verfahrenstechnische Aufbereitung von Abwasser beinhaltet  zahlreiche Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit  biologischen  Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Dabei bestehen Gefährdungen zum Beispiel durch Schmierinfektionen mit Fäkalkeimen beim Umgang mit kontaminierten Werkzeugen und Geräten, bei Kontakt mit kontaminierter Kleidung oder durch die inhalative Aufnahme. Welche Gesundheitsgefahren daraus erwachsen können, hat die gerade erst überstandene Epidemie mit dem EHEC-Erreger gezeigt.

Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Bereich der Abwasserreini-gung vor diesen Gefährdungen sind in der TRBA (Technische Regeln für Biologische Ar-beitsstoffe) 220  geregelt. Der Beitrag von Dr. Heinz-Dieter Neumann (Leiter des Bereichs biologische, chemische und physikalische Einwirkungen bei der Unfallkasse NRW)  in der jetzt erschienen Fachzeitschrift „KA Korrespondenz Abwasser-Abfall“ erläutert diese Maßnahmen.
 

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