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Internationaler Tag des Ehrenamtes
Foto: Wolgang Bellwinkel/DGUV
Am 5. Dezember wird jährlich zum Internationalen Tag des Ehrenamts weltweit freiwilliges Engagement in der Gesellschaft geehrt. In Deutschland engagieren sich rund 31 Millionen Menschen freiwillig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Der internationale Tag des Ehrenamtes wurde 1985 von den Vereinten Nationen (UN) beschlossen und fand 1986 erstmals statt. An diesem Tag wird auch der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an besonders engagierte Personen vergeben.
Auch in Nordrhein-Westfalen werden mit dem Tag alle Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich ehrenamtlich engagieren. Es sind dies u.a.
- die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
- ehrenamtliche Mandatsträger (Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte)
- Mitglieder von Ausländer-, Behinderten-,Jugend- oder Seniorenbeiräten
- Naturschutz- und Denkmalschutzbeauftragte
- Schöffen und Zeugen
- Wahlhelfer
- gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuer
- Mitglieder der gewählten Elternvertretungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Hochschulräte
- Schüler- und Elternlotsen
- andere Personen, die ehrenamtlich für eine Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts tätig werden.
Sie alle gehören zu den sechs Millionen Menschen in NRW, die ehrenamtlich tätig sind. Sie alle engagieren sich freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl. In der Bildungs-, Jugend- und Seniorenarbeit, im sozialen, kirchlichen und kulturellen Bereich, in Stadt- und Gemeinderäten oder im Naturschutz.
Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In Nordrhein-Westfalen ist ihr zuständiger Unfallversicherungsträger die Unfallkasse NRW.
Dabei gilt: Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.
Das fordert die Mitgliederversammlung des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Resolution. Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung wendet sich damit gegen jede Form von Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Neben den herausfordernden Unfall- und Rettungssituationen seien sie zunehmend durch verbale und tätliche Angriffe belastet, heißt es in der Positionierung. So ergab eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen unter mehr als 1.300 Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr, dass etwa ein Drittel der Befragten bereits von Gewalt im Dienst betroffen war. "Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen oder tätliche Angriffe auf Beschäftigte und ehrenamtlich engagierte Menschen sind inakzeptabel", so die Resolution.
Flankiert wird die Resolution von der bundesweiten DGUV-Kampagne #GewaltAngehen.
Informationen für Beschäftigte aus dem Bereich Einsatzkräfte