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Freiwilligenregister des Landes NRW geht an den Start

Auf einem neuen Internetportal, dem „Freiwilligenregister des Landes NRW“, können sich Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen – Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Medizinische Fachangestellte, aber auch Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe sowie Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen – auf freiwilliger Basis registrieren, um im Kampf gegen das Coronasvirus ihre Unterstützung zu bekunden.

Wie sieht es bei einem möglichen Einsatz mit dem Versicherungsschutz aus?

Wer unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig wird, steht dabei grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Anders sieht es dagegen bei selbständigen Tätigkeiten auf Honorarbasis aus. Ärztinnen und Ärzte müssen aufgrund ihrer freiberuflichen Selbständigkeit eine beitragspflichtige freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abschließen, wenn sie diese Tätigkeit absichern möchten. Andere Honorarkräfte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege wie beispielsweise selbstständig tätige Pflegekräfte sind bei der BGW als Unternehmerinnen und Unternehmer beitragspflichtig gesetzlich unfallversichert.

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW