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Fahrrad-Beleuchtung im Herbst

Ein Fahrrad mit mehreren hervorgehobenen Sicherheitsmerkmalen wird gezeigt, um die Wichtigkeit von Arbeitsschutz und Prävention zu betonen. Zu den Merkmalen gehören eine Klingel, zwei Bremsen, ein Vorder- und Rückreflektor, ein Dynamo für das Vorderlicht, Seitenreflektoren an den Pedalen und Reifen, sowie ein Schloss und Fahrradhelm als zusätzliche Sicherung. Überschrift: 'Das gehört zu einem verkehrssicheren Fahrrad'. Kontext: Förderung der Verkehrssicherheit durch die Unfallkasse NRW.

Nabendynamos statt Seitenläufer

Nabendynamos statt Seitenläufer

Morgens und abends schummrige Dämmerung, feuchtes Laub auf den Straßen und diffuser Nebel: Es ist Herbst. Und wer jetzt mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht gut funktionierendes Licht. Zeitgemäß sind witterungsunabhängige Nabendynamos oder Leuchten, die mit Akkus oder Batterie betrieben werden. Ge-brauchträder, die noch mit einem Seitenläuferdynamo ausgestattet sind, sollten mit dieser modernen Technik nachgerüstet werden. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin. 

So läuft der Nabendynamo
Der Stromgenerator eines Nabendynamos liegt in der Vorderradnabe. Geschützt vor Nässe und Schmutz funktioniert er deshalb bei jedem Wetter und jeder Geschwindigkeit. Wer sein Fahrrad umrüsten möchte, investiert sinnvoll in ein neues Vorderrad mit Nabendynamo und in eine Vorderleuchte mit Ein-Aus-Schalter, mit der die Rückleuchte gekoppelt wird. Frontscheinwerfer und Rücklicht gibt es als hell leuchtende LED-Lichter-Sets und mit einer Standlichtfunktion für die Rück-leuchte – bei neuen Rädern ist das meist Standard. Auch viele Frontscheinwerfer sind als Standlichtversion erhältlich.

Gänzlich unabhängig von Dynamos arbeiten Leuchten, die mit Akkus oder Batterien betrieben werden und einfach nachzurüsten sind. Seit 2013 ist die Dynamopflicht an Fahrrädern aufgehoben; Akku- und Batterieleuchten mit einer Nennspannung von sechs Volt entsprechen seitdem der Straßenverkehrsordnung.
Akkus müssen regelmäßig kontrolliert werden und stets geladen sein.

Plus: Reflektoren an Kleidung und Rad
Großzügig angebrachte Reflektoren an der Kleidung und am Helm oder Westen aus reflektierendem Material tragen ebenfalls zur Sicherheit bei.
Am Fahrrad selbst sind reflektierende Flächen an diesen Stellen vorgeschrieben:

  • Nach vorn wirkender weißer Rückstrahler, der im vorderen Scheinwerfer integriert sein darf,
  • Ein roter Rückstrahler und ein roter Großflächen-Rückstrahler
  • Nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Fahrradpedalen
  • mindestens zwei gelbe Rückstrahler an den Speichen beider Räder oder ringförmig zusammenhängende reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen beider Räder.

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