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Europäischer Tag der Ersten Hilfe 2016

Mit dem Aktionstag soll auf die Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei Unfällen aufmerksam gemacht werden.

Erste Hilfe heißt, einer verunglückten oder verletzten Person durch geeignete Maßnahmen zu helfen bis, professionelle Hilfe (Arzt oder Rettungsdienst) eintrifft. Dazu gehört das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung des Verletzten durch Wiederbelebungsmaßnahmen, den oder die Verletzten in eine stabile Seitenlage zu bringen und mögliche Blutungen zu stillen. Personen, die Erste Hilfe leisten werden auch Ersthelfer genannt.

Ersthelfer in Betrieben und bei Unglücksfällen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.