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DGUV Vorschrift 2 überarbeitet

Das Bild zeigt das Titelblatt der DGUV Vorschrift 2

 

 

„Die neue DGUV Vorschrift 2 ermöglicht künftig eine digitale Betreuung der Betriebe und sie erweitert den Kreis möglicher Professionen der Präventions-Fachkräfte. So können Ressourcen besser genutzt werden, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet. Parallel wurde eine DGUV Regel entwickelt, die die Unternehmen dabei unterstützt, die Vorschrift entsprechend ihrer betrieblichen Anforderungen umzusetzen.“

Die Unfallkasse NRW setzt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft

Für unsere Mitgliedsbetriebe ändern sich die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Grund hierfür sind Änderungen an der DGUV Vorschrift 2, die die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW beschlossen hat.  Die Änderungen treten am 01.07.2026 in Kraft. Sie sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die rechtlichen Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Um die Anforderungen verständlicher zu gestalten und die Effektivität der bestellten Fachleute zu verbessern, wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Manches ist neu, manches bleibt in bewährter Form erhalten. Dazu ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

  • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden klarer definiert und in einer neuen DGUV Regel 100-002 erläutert. Die neue Regel enthält zudem Umsetzungsbeispiele aus der Praxis.
  • Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Unternehmer im festgelegten Umfang auch telefonisch oder online beraten. Damit digital unterstützte Beratung wirksam sein kann, sollten sich Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit allerdings zunächst selbst durch eine Betriebsbegehung einen Eindruck vom Betrieb verschaffen.
  • Absolventinnen und Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Der Blick auf Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wird damit ganzheitlicher.
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit erbringen in ihrem jährlichen Bericht zukünftig Nachweise über absolvierte Fortbildungen. Für Unternehmen bedeutet diese Neuerung mehr Kontrolle über die Qualität der Fachleute.
  • Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 können Sie in unserem Medienverzeichnis herunterladen und bestellen.
  • Die DGUV Regel 100-002 zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2 können Sie hier herunterladen und bestellen.