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Abrechnung Erste Hilfe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue Pauschgebühr für das nächste Jahr bekannt gegeben. Ab 1.1.2017 betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für jeden Teilnehmenden 30,75 Euro.
Es wird gebeten, alle bereits durchgeführten Maßnahmen so schnell wie möglich mit uns abzurechnen, so dass möglichst nur noch die im Dezember durchgeführten Maßnahmen bis Ende Dezember – spätestens aber bis zum 31. Januar 2017- eingereicht werden müssen.
Nach dem Stichtag eingereichte Rechnungen aus Kursen, die 2016 durchgeführt wurden, können leider nicht mehr mit uns abgerechnet werden. Ab 2017 werden unsere Gutscheine mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
Ihre
Unfallkasse NRW