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Neues UV-Meldeverfahren / Stammdatenabruf
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem elektronischen Lohnnachweis abgelöst. Der neue elektronische Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung.
Stammdatenabruf im neuen Meldeverfahren
Bei der Unfallkasse NRW häufen sich im Zusammenhang mit dem neuen UV-Meldeverfahren Anfragen von Mitgliedsunternehmen, weshalb man den Stammdatenabruf noch nicht durchführen kann. Häufigster Grund hierfür ist, dass einige Softwarehersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen die entsprechende Programmversion erst zum Jahreswechsel zur Verfügung stellen.
In diesem Fall kann der Stammdatenabruf frühestens ab dem 01.01.2017 durchgeführt werden.
Auch die bekannte Ausfüllhilfe sv.net ist betroffen und wird erst im Januar 2017 das entsprechende Modul zum UV-Meldeverfahren mit Version 17.0 von sv.net/classic und sv.net/standard zur Verfügung stellen. Die Version sv.net/online unterstützt das digitale UV-Meldeverfahren nicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.