Nachrichten der Unfallkasse NRW
Neues UV-Meldeverfahren / Stammdatenabruf

[13.12.2016]
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem elektronischen Lohnnachweis abgelöst. Der neue elektronische Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung.