Erstmals ist am 26.2.2020 das Coronavirus (Covid-19) auch in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Unter den positiv getesteten Personen ist auch eine Erzieherin einer Kita in NRW.
Aus diesem Anlaß möchte die Unfallkasse NRW ein paar Hinweise geben.
Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 („Coronavirus“) können durch Kontakt mit infizierten Personen in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patientinnen und Patienten z. B. im Flugzeug und im Krankenwagen stattfinden. Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden. In all diesen Fällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfall-versicherung wie auch sonst für Beschäftigte beim berufsbedingten Umgang mit Infizierten oder Proben. Bei Infektionen außerhalb dieses beruflichen Umfeldes kommen Leistungen der Krankenversicherung in Betracht.
Es gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza:
- Händeschütteln vermeiden
- Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Im Krankheitsfall Abstand halten
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich hier informieren.
Die BZgA bietet ein Informationsblatt für Bildungseinrichtungen zum Download an.
Arbeitsrechtliche Fragen: Rechte und Pflichten
Hygienemaßnahmen für Einsatzkräfte, beispielsweise Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Robert Koch-Instituts.