Nachrichten der Unfallkasse NRW

Ergänzende Schutzhinweise für Schulen in der Corona-Pandemie beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

[25.09.2020]

Die Schutzhinweise beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Coronavirus-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben davon unberührt. Sie ergänzen den SARSCoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und konkretisieren branchenspezifisch insbesondere Ziffer II Nr. 8 „Sicher-stellung ausreichender Schutzabstände: “Wo ein Mindestabstand zwischen Beschäftigten von 1,5 m technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet ist, sind alternative Maßnah-men (Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen) zu treffen.“

Hier können Sie die Hinweise herunterladen: Schutzhinweise