Nachrichten der Unfallkasse NRW

Coronavirus: Hinweise für Einsatzkräfte aktualisiert

Das Bild zeigt die erste Seite des Feuerwehrreports 9/2021
[07.12.2021]

Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte mit Stand vom 3. Dezember 2021 eine Aktualisierung des Newsletters "Fachbereich AKTUELL" mit Hinweisen für Einsatzkräfte zum Schutz vor bzw. Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Der mit Feuerwehrreport 5/2021 übersandte Fachbereich AKTUELL, Stand 18.05.2021, wurde grundlegend überarbeitet, gekürzt und an den aktuellen Wissensstand angepasst.

Abweichend zu der in Nummer 3.2.2, erster Punkt, letzter Anstrich genannten Frist von 48 Stunden muss es sich in Nordrhein-Westfalen bei dem Testergebnis um ein nach der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests handeln.

Sie erhalten diese Informationen in unserem Feuerwehrreport 9/2021.

Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.