Nachrichten der Unfallkasse NRW

Coronavirus: Hinweise für Einsatzkräfte

[27.04.2020]

Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte den Newsletter "Fachbereich AKTUELL" mit Hinweisen für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen, welchen wir Ihnen in der Anlage übersenden.


Der mit dem Feuerwehrreport 6/2020 übersandte "Fachbereich AKTUELL" wurde mit Stand vom 22.04.2020 wie folgt ergänzt:

  • neuer Punkt: 3.2.5 Eignung von Einsatzkräften für den Dienst nach einer Infektion mit SARS-CoV-2. Darin wird der Frage nachgegangen, ob eine Einsatzkraft nach einer ausgeheilten, möglicherweise auch ohne Symptome verlaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 die Tätigkeit unter Atemschutz oder das Tauchen wieder aufnehmen kann oder zunächst eine vorzeitige Nachuntersuchung gemäß den Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 26 bzw. 31 absolvieren muss.
  • Ergänzung Punkt 3.2.3 Reduzierung des gegenseitigen Infektionsrisikos:Es ist mindestens 1,5 m Abstand voneinander zu halten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, dann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu benutzen.

Hinsichtlich der unter Punkt 3.2.4 erwähnten Länderregelungen für Fristenübertragungen bei Eignungsuntersuchungen verweisen wir auf Feuerwehrreport 5/2020.

Sie erhalten diese Informationen in unserem Feuerwehrreport 7/2020.

Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.