Während ihrer Sitzung im Dezember letzten Jahres hat die Vertreterversammlung eine Satzungänderung beschlossen nach der nun auch Bachelor-Anwärter über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie sich zu Forschungszwecken an ihrer Hochschule oder des mit ihr kooperierenden Universitätsklinikums aufhalten.