Mit dem sog. MTA-Reform-Gesetz (Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin vom 24.02.2021) stehen Ärztinnen und Ärzte in Impfzentren, mobilen Impfteams, Testzentren und mobilen Testteams unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind diese Tätigkeiten im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 sozialversicherungsfrei und nicht beitragspflichtig.
Das MTA-Reform-Gesetz ist am 3. März 2021 im Bundesanzeiger (vgl. bgbl.de Nr. 9/2021) veröffentlicht worden. Die Gründe für diese gesetzlichen Regelungen finden Sie auf den Seiten 93 und 94 der Gesetzesbegründung.
Nachrichten der Unfallkasse NRW
Ärztinnen und Ärzte in Impf- und Testzentren sind beitragsfrei versichert

[15.03.2021]