Häufige Fragen elektronische UnfallanzeigeMüssen die Unfallanzeigen elektronisch erstellt werden?Nein. Unfallanzeigen müssen nicht auf dem elektronischen Weg erstellt werden. Es handelt sich hier nur um ein Serviceangebot. Die Einrichtung kann selbst entscheiden, wie Unfallanzeigen übermittelt werden.Wie lautet die Mitgliedsnummer oder Unternehmensnummer?Die Mitgliedsnummer der Einrichtung finden Sie auf unseren Schreiben unter „Mein Zeichen“. Der Benutzername beginnt mit Ihrer Mitgliedsnummer zzgl. dem Zusatz -001.Sollten Sie kein Schreiben vorliegen haben, melden Sie sich bitte unter 0211-9024-1466.Das Passwort funktioniert nicht. Was kann ich tun? Bitte kontrollieren Sie das mit den Zugangsdaten übermittelte Kennwort. Sollte der Zugang trotzdem nicht funktionieren können Sie sich an unsere technischen Ansprechpartner wenden (Tel. 0211 2808-2597).Was ist, wenn ich das Passwort nicht mehr kenne oder die Zugangsdaten verlegt habe?Bitte melden Sie sich umgehend, wir werden Ihnen das Passwort mitteilen, sofern es von Ihnen nicht individuell geändert wurde oder Ihnen neue Zugangsdaten übersenden.Dürfen mehrere Personen die Kennung benutzen? Was ist, wenn mehrere Personen Unfallanzeigen ausfüllen? Müssen mehrere Kennungen vergeben werden?Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung wer und wie viele Personen mit der Kennung Zugang haben. In Ihrem Account besteht grundsätzlich die Möglichkeit 998 zusätzliche Benutzer anzulegen.Kann auch eine Sekretärin die Zugangsdaten verwalten oder dürfen diese nur von der Schulleitung / dem Träger verwaltet werden?Die Einrichtung entscheidet selbst, welche Personen berechtigt sind, die Unfallanzeigen zu erstellen.Muss der Schulleiter oder eine andere Person die Unfallanzeige unterzeichnen?Bei der elektronischen Unfallanzeige ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Durch die Zugangsdaten ist der Ersteller der Unfallanzeige verifiziert. Sollte der Versand der Unfallanzeige nicht ohne vorherige Zustimmung der Schulleitung erfolgen, ist hier ein internes Verfahren bei Ihnen abzustimmen.Wie erhält die Schulleitung Kenntnis über die erstellten Unfallanzeigen?Es ist im Innenverhältnis der Einrichtung ein Verfahren sicherzustellen, ggf. ist die Schulleitung als neuer Benutzer anzulegen.Wie erhält der Träger ggfs. Kenntnis über eine erstellte Unfallanzeige? Der Träger kann sich von seiner Einrichtung als zusätzlichen Benutzer anlegen lassen. Mit diesem Zugang können alle Unfallanzeigen der Einrichtung eingesehen werden. Wenn die Unfallanzeige abgesandt wird, ist dort die UK NRW in Düsseldorf vermerkt.Die regionale Verteilung der Unfallanzeigen erfolgt intern bei der Unfallkasse NRW.Wie kann man ersehen, dass die Unfallanzeige auch angekommen ist?In Ihrem Extranetaccount finden Sie unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen alle übermittelten Unfallanzeigen der letzten 2 Jahre.Wie korrigiert man eine Unfallanzeige nach Versendung, wenn auffällt, dass diese falsche Angaben enthält?Eine abgesandte Unfallanzeige kann nicht mehr geändert werden. Hier ist eine neue Unfallanzeige unter Hinweis auf die Korrektur erforderlich.Wie kann ich die Unfallanzeige ausdrucken?Unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen haben Sie die Möglichkeit die übermittelten Unfallanzeigen auszudrucken oder zu exportieren.Müssen die Unfallanzeigen zusätzlich ausgedruckt und auch aufbewahrt werden? Werden die Unfallanzeigen bei der Unfallkasse NRW aufbewahrt?Eine elektronisch übermittelte Unfallanzeige muss nicht zusätzlich ausgedruckt und aufbewahrt werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist für Unfallanzeigen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Originale bei der Unfallkasse NRW digital im Archiv vorliegen, empfehlen wir anfragenden Einrichtungen für Unfallanzeigen in Papierform eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Dabei sollten die Unfallanzeigen erst fünf Jahre nach Ablauf des Unfalljahres vernichtet werden, d.h. z. B. die Unfallanzeigen des Jahres 2011 wären bis Ende 2016 aufzubewahren und könnten Anfang 2017 vernichtet werden. Somit könnten zum jetzigen Zeitpunkt alle Unfallanzeigen des Jahres 2010 und älter vernichtet werden. Im Extranet stehen Ihnen unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen die übermittelten Unfallanzeigen zwei Jahre zur Verfügung.Muss zusätzlich zur elektronischen Unfallanzeige noch eine Unfallanzeige ausgefüllt und versandt werden? Muss die Unfallanzeige in mehrfacher Ausfertigung übersandt werden?Nein. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ersetzt die Übermittlung auf dem Postweg. Ebenso ist eine mehrfache Ausfertigung nicht erforderlich, da die Unfallanzeige digital vorliegt (altes Verfahren mit Vordruck). Webcode: S0016 | nach oben | drucken