Satzungsänderung

Umstellung auf Vorschussverfahren
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat die Beitragserhebung betreffende Änderungen der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) vom 06.10.2017 veröffentlicht.
Die Unfallkasse NRW erhebt ihre Beiträge bisher im Januar des Beitragsjahres auf Grundlage der Beitragsmaßstäbe zum Stichtag 31.03. des Vorjahres.
Im neuen digitalen Lohnnachweisverfahren stehen der Unfallkasse NRW die Bei-tragsmaßstäbe für die Beitragserhebung der Beschäftigten jedoch erst ab dem 16.02. des dem Beitragsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. Ausgehend von den bisherigen Regelungen in der Beitragsordnung der Unfallkasse NRW würden die Daten, die auf dem Meldezeitraum 2018 basieren und in 2019 gemeldet werden, dann erst für die Umlage 2020 verwendet werden können. Die Aktualität der verwendeten Daten für die Umlagerechnung würde somit weiter abnehmen.
Diese Entwicklung wurde zum Anlass genommen, das Verfahren generell umzustellen: Am Jahresanfang werden für alle Umlagegruppen lediglich Vorschussbescheide und erst im Folgejahr die endgültigen Beitragsbescheide mit den tatsächlichen Beitragsmaßstäben aus dem Meldejahr erlassen. Die Berechnung auf Grundlage der Haushaltsdaten bleibt hiervon unberührt.
Durch diese Änderungen wird ein Höchstmaß an Aktualität erreicht und den Entwicklungen im Umlagejahr, z.B. auf Grund von Veränderungen im Unternehmen (z.B. Ausgliederung von Betriebsteilen) Rechnung getragen.
Einen schematischen Überblick über den Ablauf des Umlageverfahrens zeigt die Tabelle.
Die Privathaushalte sind von den Änderungen nicht betroffen!
Bescheide: | Grundlagen | Versand |
Vorschussbescheide 2018 | Eigene Erhebung zum Stichtag 31.03.2017 (Parallelverfahren) | Januar 2018 |
Vorschussbescheide 2019 | KA1 und LA1: Eigene Erhebung zum Stichtag 31.03.2017 andere Umlagegruppen: eigene Erhebung zum 31.03.2018 | Januar 2019 |
Endabrechnung 2018 | KA1 und LA1: Meldung elektronischer Lohnnachweis für Meldezeitraum 2018 (16.02.2019) andere Umlagegruppen: eigene Erhebung zum 31.03.2018 | Sommer 2019 |
Vorschussbescheide 2020 | KA1 und LA1: Meldung elektronischer Lohnnachweis für Meldezeitraum 2018 (16.02.2019) andere Umlagegruppen: eigene Erhebung zum 31.03.2019 | Januar 2020 |
Endabrechnung 2019 | KA1 und LA1: Meldung elektronischer Lohnnachweis für Meldezeitraum 2019 (16.02.2020) andere Umlagegruppen: eigene Erhebung zum 31.03.2019 | Sommer 2020 |
Umstellung des Beitragsmaßstabs der Umlagegruppen KA1 und LA1 (Beschäftigte)
Beiträge für Beschäftigte müssen ab dem Beitragsjahr 2018 nach den im digitalen Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 99 SGB IV) gemeldeten Daten berechnet werden. Hierüber hatten wir bereits im November 2016 informiert.
Die Ermittlung der Zahl der Versicherten erfolgt zukünftig über die Zählung der Sozialversicherungsnummern im Meldezeitraum (01.01. – 31.12.) und damit in Abkehr von der bisherigen Stichtagsregelung. Mit dem Ziel der Erhöhung der Beitragsgerechtigkeit wurde gleichzeitig mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrenswechsel eine Umstellung des Beitragsmaßstabs von „Zahl der Versicherten“ auf „Arbeitsstunden“ beschlossen.
Die Arbeitsstunden spiegeln den Umfang der versicherten Tätigkeit wider und berücksichtigen Teilzeitbeschäftigungen sowie personelle Fluktuationen. Auf der Grundlage der Arbeitsstunden ist somit eine dem versicherten Risiko entsprechende Umlage der Beiträge auf die einzelnen Mitglieder möglich.
Wir bitten Sie, im digitalen Lohnnachweis für 2017 die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden Ihrer Beschäftigten anzugeben. Arbeitszeiten der Beamten und ehrenamtlich Tätigen sind nicht zu melden. Weitere Hinweise enthält das beigefügte Infoblatt.
Diese Neuerungen haben auf die Höhe der Beiträge für Schüler, Kindergartenkinder, Feuerwehrangehörige und die sonstige beitragsfreie Unfallversicherung keinen Einfluss.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Unternehmensbetreuung gerne unter der Rufnummer 0211-9024-1466 oder der E-Mail-Adresse uv-meldeverfahren@unfallkasse-nrw.de zur Verfügung.