Erläuterungen zur Satzungsänderung ab 01.01.2017

In ihrer Sitzung vom 04.12.2014 hat die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW auf Empfehlung des Vorstandes, des Feuerwehrausschusses und der Arbeitsgruppe Beitragsordnung eine Änderung der Satzung beschlossen, sodass die Ermäßigungsregelung mit Wirkung zum 01.01.2017 wegfällt und die Umlagegruppe KA4 (Feuerwehren) aufgelöst wird und in der Umlagegruppe KA2 (beitragsfrei Versicherte – Kommunen) aufgeht.

Satzungsänderung zum 01.01.2017

Hintergrund für den Wegfall des Ermäßigungstatbestandes ist zum Einen, dass sich die tatsächlichen Grundlagen, die zu dem Ermäßigungsverfahren geführt haben, verändert haben. Hier ist insbesondere anzuführen, dass in allen Städten, in denen hauptamtliche Wachen bestehen oder darüber hinaus Berufsfeuerwehren eingerichtet wurden, auch Freiwillige Feuerwehren bestehen. Zudem bilden alle Kommunen eine Solidargemeinschaft, durch die die Folgen von Einzel- und Großschadenereignissen aufgefangen werden und die die gesamtstaatliche Verantwortung widerspiegelt.

Für die darüber hinaus gehende Zusammenführung der Umlagegruppen sprechen insbesondere formale Gründe. Auch für alle anderen beitragsfrei Versicherten in der Umlagegruppe KA2 bildet die Einwohnerzahl den Beitragsmaßstab und auch für diese Versicherten werden die Aufwendungen von den Kommunen getragen.

Auswirkungen

Der Wegfall der Ermäßigungsregelung hat lediglich für diejenigen Kommunen Nachteile, die eine Berufsfeuerwehr betreiben. Für alle anderen Kommunen ergibt sich eine Entlastung.