
Antworten auf Fragen zum Versicherungsschutz
Während Ihrer Tätigkeit als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr und auf den Wegen von und zum Einsatzort sind Sie gesetzlich unfallversichert.
Zum Versicherungsschutz gibt es immer wieder zahlreiche und detaillierte Fragen. Deshalb haben wir die wichtigsten Aspekte hierzu in einer Broschüre (siehe Bild) zusammengefasst.
Sie können die Broschüre hier im pdf-Format heruterladen oder auf unseren Medienseiten über den Warenkorb bestellen.
Einzelne Versicherungstatbestände
Einen Überblick über den Versicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW finden Sie hier.
Teil 2: Baumaßnahmen am Gerätehaus
Teil 3: Ausflüge der Jugendfeuerwehr
Teil 4: Versicherungsschutz im Praktikum
Teil 5: Schweinegrippe-Impfung als Arbeitsunfall
Teil 6: Versicherungsschutz bei Weihnachtsfeiern
Teil 7: Versicherungsschutz für die Altersgruppe 60plus
Teil 8: Versicherungsschutz trotz Krankschreibung
Teil 9: Versicherungsschutz beim Tag der offenen Tür
Teil 10: Versicherungsschutz bei Brauchtumsveranstaltungen und Begleitung von Umzügen
Teil 11: Versicherungsschutz bei Doppelmitgliedschaft
Teil 12: Haftungsbeschränkungen
Teil 13: Jugendfeuerwehr: Versicherungsschutz bei Fußballspielen
Teil 14: Dienstplan entscheidet nicht über Versicherungsschutz
Teil 15: Versicherungsschutz bei Probediensten
Teil 16: Versicherungsschutz für Lehrende und Lernende der Feuerwehren (Stichwort Kinderfeuerwehr)
Teil 17: Versicherungsschutz von Zeitsoldaten
Teil 18: Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe
Teil 19: Versicherungsschutz für Schwangere
Teil 20: Versicherungsschutz bei Martinsumzügen
Teil 21: Versicherungsschutz beim Weihnachtsbaumeinsammeln

Soziale Fürsorge – Versicherungsschutz
Den Vortrag von Heike Giersberg und Andrea Rettig, Leiterinnen der Feuerwehrgruppen der Unfallkasse NRW, am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen beim F VI-Lehrgang zum Thema "Soziale Fürsorge – Versicherungsschutz" finden Sie hier (Stand 2019).
Infoveranstaltungen
zu folgenden Themen:
- Versicherungsfall und die Voraussetzungen,
- versicherte Tätigkeiten und gesetzliche Leistungen und
Entschädigungen, - Mehrleistungen der Unfallkasse NRW.
Termine in den Abendstunden oder an Samstagen sind grundsätzlich
möglich.
Ansprechpartnerinnen:
Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln:
Heike Giersberg
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster:
Andrea Rettig