Arbeitgeber bekommen nach Antragstellung die Lohnfortzahlung ersetzt

Sind Sie als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber Ihnen in der Regel 42 Kalendertage lang weiterhin den Lohn aus. Die Unfallkasse NRW erstattet dem privaten Arbeitgeber die ihm entstehenden Lohnfortzahlungslasten, die im Zusammenhang mit dem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr stehen. Auch die darauf anfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung werden ersetzt. Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung der Entgeltfortzahlung bei der Unfallkasse NRW einreicht.

Öffentlichen Arbeitgebern stehen grundsätzlich diese Leistungen nicht zur Verfügung. Die Unfallkasse NRW erbringt diese Leistungen nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Auftrag der Städte und Gemeinden. Mit ihren Beiträgen werden diese Leistungen finanziert.

Den Antrag auf Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes finden Sie als word- oder pdf-Datei auf unseren Serviceseiten.