Radverluste - ein Update
Auch in den BOS-Dienststellen, hier vor allem bei denen, die Rettungswagen (RTW) betreiben, wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland immer wieder Fälle von verlorenen (Hinter-)Rädern gemeldet. Betroffen waren in den meisten bekannt gewordenen Fällen MB Sprinter der verschiedenen Fünf-Tonnen-Varianten.
Ein Update zu dieser Thematik finden Sie hier.
Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat gemeinsam mit anderen Organisationen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit der Unfallhilfe und dem Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen zusammen getragen und in einem Dokument zusammen gestellt.
Darin wird das Bergen von verunfallten Fahrzeugen und Komponenten mit Hochvolt (HV)-Energiespeicher/-Antrieben, soweit diese seitens der Fahrzeughersteller in Serie verbaut wurden oder durch die Fahrzeughersteller als Nachrüstlösungen freigegeben wurden, thematisiert.
Zielgruppe sind Experten der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr
(Polizei der Länder und des Bundes, Behörden, Feuerwehren, THW, Rettungskräfte, Bergungs- und Abschleppdienste und Notärzte).
Sie können das Dokument hier herunterladen.
Sollte es neue Erkenntnisse zu dem Themenblock geben wird eine überarbeitete Version entwickelt und bereitgestellt.
Fahrsicherheitstraining
Wer und was wird gefördert?
Im Jahr 2022 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Großfahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkasse-nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst. Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw. hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu 12 Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrerin/ Einsatzfahrer angeregt werden kann.
Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings:
Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatorinnen/Moderatoren ausgebildet wurden.
Höhe des Zuschusses:
Die Förderung erfolgt in Höhe von 90 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer (bei maximal 12 Teilnehmenden). Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können. Fahrt- und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.
Wer bietet Fahrsicherheitstrainings an?
Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für Berufskraftfahrende und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatzfahrzeuge).
Wie kann bei der Unfallkasse NRW ein Training beantragt werden?
Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte die Leiterin/der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per E-Mail einen Gutschein (Formular) anfordern:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Westfalen-Lippe
Manuela Baumkötter
Salzmannstraße 156
48159 Münster
Frau Manuela Baumkötter, Tel. 0251 2102 3248
m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de
Frau Sandra Arlt, Tel. 0251 2102 3165
s.arlt@unfallkasse-nrw.de
Verfahren:
Die Gutscheine müssen nach Erhalt vollständig ausgefüllt werden und sind erst mit der Unterschrift und dem Firmenstempel der Feuerwehr gültig. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 4 Monate begrenzt. Innerhalb dieser 4 Monate muss das Training absolviert sein. Bei Nichtinanspruchnahme der Gutscheine kommen die Haushaltsmittel anderen Versicherten zugute. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Gültigkeit und muss schriftlich bei der Unfallkasse NRW beantragt werden.
Die Gutscheine sind dem Veranstalter vorzulegen. Er rechnet die Gutscheine direkt mit uns ab. Die letzte Abrechnung von Gutscheinen im laufenden Haushaltsjahr muss bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Danach eingereichte Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten. Diese können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Wichtige Hinweise:
- Die Unfallkasse NRW stellt den Feuerwehren in NRW im Rahmen der Haushaltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.
- Eine Reservierung von Sicherheitstrainings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.
- Von den geforderten Anmeldemodalitäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
- Die UK NRW behält sich eine Überprüfung der Trainingsinhalte und des Kreises der Teilnehmenden vor.