Hier finden Sie Informationen zur Persönlichen Schutzausrüstung
Feuerwehrunfall durch loses Knaggenteil eines Stützkrümmers
Aktualisierung:
Es wurde teilweise festgestellt, dass nicht nur der Stützkrümmer von einer Firma betroffen ist und dass auch bei Sammelstücken lockere Teile vorhanden sind.
Aufgrund der festgestellten Probleme fordern wir alle Feuerwehren auf, alle wasserführenden Armaturen, die lose Verschraubungen haben (z.B. Stützkrümmer, Sammelstück, Zumischer, Werfer) zu überprüfen. Eine Prüfung nach dem Gebrauch ist ebenfalls sinnvoll.
Hier finden Sie das Rundschreiben des Sachgebietes Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV sowie die entsprechende Anlage.
ursprüngliche Meldung:
Bei einer bayerischen Feuerwehr löste sich während einer Löschübung die Verschraubung der drehbar gelagerten Kupplung eines Stützkrümmers. Während das Knaggenteil am Strahlrohr verblieb, schlug der am B-Schlauch angekuppelte Stützkrümmer dem Strahlrohrführer ins Gesicht. Aufgrund der hohen Rückstoßkräfte erlitt der Feuerwehrangehörige schwerste Verletzungen, u.a. zahlreiche Frakturen der Gesichtsknochen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Warnhinweis zur Hitzeschutzkleidung
Der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz (FB FHB) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat eine Produktwarnung aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung herausgegeben. Hiernach hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV festgestellt, dass eine im Feuerwehrdienst gebräuchliche Hitzeschutzkleidung der Firma Kontex-GmbH, Olgastraße 46-48, 73614 Schorndorf mit der Bezeichnung "Art. FW Typ 3" nach DIN EN 1486:2008 die Mindestanforderungen "Wärmeübergang Strahlung" und "Wärmeübergang Flamme" nicht erfüllt.
Es wurde folgende Untersagungsverfügung ausgesprochen:
Hitzeschutzanzug FW, Typ 3, DIN-EN 1486/2008
GTIN/EAN-Codes: nicht bekannt
Firma KONTEX Textile Hitze- und Isolierprodukte GmbH, Olgastr. 46 - 48, 73614 Schorndorf
Hauptmangel: Da grundlegende Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit nicht erfüllt sind und keine gültige EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt, dürfen die Hitzeschutzanzüge nicht in Verkehr gebracht werden. Wesentliche Anforderungen der einschlägigen harmonisierten Norm DIN EN 1468:2008 werden nicht eingehalten.
Es besteht die Gefahr, dass im Einsatz bei der Brandbekämpfung die Schutzanzüge die Hitze weiterleiten. Einsatzkräfte sind erhöhten Risiken, bis hin zu lebensgefährlichen Verbrennungen, ausgesetzt.
Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, Willi-Bleicher-Str. 3, 73033 Göppingen
Az: 57-5551.22/WN/Kontex Hitzeschutzanzug (UV 017/13)
Korrektur der Untersagungsverfügung für Feuerwehr-Haltegurte, Typen: FHA, FHB und FSmS (Produktionszeitraum 2011-2012)
GTIN/EAN-Code: Nicht bekannt
Firma Dietrich & Co. GmbH, Rossauer Str. 49 a, 09661 Rossau OT Seifersbach
Hauptmangel: Der Feuerwehr-Haltegurt des Typs FHB bestand die Belastungsuntersuchung nicht, da die Anforderungen der DIN EN 358:1999 Abschnitt 4.2.1 bezüglich der statischen Belastbarkeit der Gurtbänder nicht erfüllt wurden. Die Feuerwehr-Haltegurte aller Typen erfüllten zudem die formalen Voraussetzungen für das Bereitstellen auf dem Markt nicht. (Laut Angaben der erlassenden Marktüberwachungsbehörde erfolgte zwischenzeitlich beim Typ FHB eine Verbesserung des Gurtbandmaterials. Im März 2013 wurden alle Typen von Feuerwehr-Haltegurten einer Baumusterprüfung unterzogen und die neuen Baumusterprüfbescheinigungen inzwischen der Behörde vorgelegt.)
Zuständige Behörde: Landesdirektion Sachsen, - Arbeitsschutz -, Reichsstraße 39, 09112 Chemnitz
Az.: 54C50/ASC000073362 (UV 005/13)
*Korrektur der Veröffentlichung vom 11.04.2013, die hiermit ungültig wird.