Europäisches Medienfreiheitsgesetz

(European Media Freedom Act – EMFA)

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) macht den Umgang mit staatlicher Werbung in der Europäischen Union transparenter. Öffentliche Stellen verpflichten sich damit, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen.

Verordnung zum Medienfreiheitsgesetz

Somit können Sie nachvollziehen, welche öffentlichen Mittel an Medien oder Plattformen fließen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe legen wir transparent dar, welche Werbemaßnahmen und Aufträge wir jedes Jahr vergeben haben. 

Was zählt als staatliche Werbung

Als staatliche Werbung gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die eine öffentliche Einrichtung bei einem Mediendienst beauftragt, beispielsweise:

  • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Portalen
  • Radio- oder Fernseh-Spots
  • Social-Media-Kampagnen (beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Recruiting-Anzeigen oder Imagekampagnen
  • Kooperationen, bei denen Dritte im Auftrag der Einrichtung Werbung schalten

Nicht dazu zählen:

Plakate, Flyer, Broschüren, Banner oder Fahrzeuge mit Werbeflächen (klassische Außenwerbung)
interne Kommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit ohne Entgelt

Kriterien und Verfahren für die Stellung oder Gewährung von öffentlichen Mitteln, sonstigen Gegenleistungen oder Vorteilen für staatliche Werbung sowie die Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen an Mediendiensteanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen 
(gemäß Art. 25 Abs. 1 EMFA)

Die Beauftragung erfolgt auf Grund transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien, insbesondere:

  • Erreichung der Kommunikationsziele
  • Zielgruppenreichweite und Zielgruppenaffinität 
  • Mediale Wirkung
  • Wirtschaftlichkeit und angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Anbieters 
  • Barrierefreiheit
  • Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Standards
  • Einhaltung weiterer vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben 

Die Gewichtung der Kriterien richtet sich nach Art, Zielsetzung und Zielgruppe der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme.
Die Beauftragung erfolgt auf Grund eines offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahrens.

Ausgaben für eigene Werbemaßnahmen

Werbeausgaben EMFA 2025