Informationen für Versicherte zum Sozialdatenschutz

Warum und in welchem Umfang benötigen wir Ihre Daten?
Nicht jede Verletzung oder Erkrankung im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit ist zwingend ein von uns zu entschädigender Versicherungsfall. Ob wir die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen, können wir erst nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen feststellen. Dafür müssen wir bei Ihnen und häufig auch bei anderen Personen oder Stellen personenbezogene Daten über Sie abfragen. Wir erheben nur erforderliche Daten, die wir benötigen:

  • um festzustellen, ob es sich bei Ihrem Unfallereignis oder Ihrer Erkrankung um einen

Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt,

  • zur Prüfung der ursächlichen gesundheitlichen Schädigung und
  • zur Entscheidung über die gesetzlichen Leistungen (§ 8 SGB VII in Verbindung mit der

hierzu ergangenen Rechtsprechung oder § 9 SGB VII in Verbindung mit der
Berufskrankheiten-Verordnung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung).
Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgabe zur Leistungsfeststellung (§ 199 SGB VII) sind wir berechtigt, Daten zu verarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.