
Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin.
Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen.
Darüber hinaus verfügen die D-Ärzte über die deutsche Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ oder über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“.
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