Steinpalette (4) Einsatz von Sperrbalken

In diesem Beispiel wird eine Möglichkeit zur Ladungssicherung vorgestellt, wenn am Standort der Steinpalette auf der Ladefläche nur ein Zurrpunkt auf jeder Seite zur Verfügung steht. Hierbei können Sperrbalken sehr gut zur Ladungssicherung eingesetzt werden.

Achtung: Hierfür ist nicht jeder Sperrbalken geeignet. Die Hersteller von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln bieten dazu spezielle Sperrbalken an, denen per Zertifizierung oder Gutachten eine bestimmte Blockierkraft testiert wird. Im vorliegenden Beispiel sind es 1000 daN.



Daten:
Gewicht der Steinpalette                          1800 kg
Reibbeiwert (Antirutschmatten)                0,6
Zurrwinkel                                                    60°
Vorspannkraft des Zurrgurtes STF            300 daN

Sicherungskraft in Fahrtrichtung:
Die abzusichernden Massenkräfte in Fahrtrichtung betragen das 0,8 fache der Gewichtskraft. In diesem Fall sind das 1440 daN (1800 daN x 0,8). Hiervon müssen die Reibungskräfte subtrahiert werden, weil sie einem Verschieben der Ladung immer entgegengesetzt wirken. Aufgrund der eingesetzten Antirutschmatten kann mit einem Reibbeiwert von 0,6 gerechnet werden. Die Reibungskräfte betragen 1080 daN (1800 daN x 0,6). Somit verbleiben als zu sichernde Massenkräfte in Fahrtrichtung 360 daN (1440 daN – 1080 daN). Diese können von dem testierten Sperrbalken (1000 daN) aufgenommen werden.

Sicherungskräfte nach hinten und zu den Seiten:
Die in diesen Richtungen wirkenden Massenkräfte können das 0,5 fache der Gewichtskraft betragen. Diese Kräfte werden durch die Verwendung von Antirutschmatten (Reibbeiwert 0,6) kompensiert und müssen nicht weiter berücksichtigt werden.

Die Steinpalette wird durch Niederzurren daran gehindert, bei Fahrbahnunebenheiten ihre Lage zu verändern („tanzen“). Ein zweiter Zurrgurt, als Sicherung gegen Verdrehen, ist aufgrund der flächig anliegenden Steinpalette am Sperrbalken nicht erforderlich.

Ein Hinweis in eigener Sache. Beim Verladen konnte die Steinpalette mit dem zur Verfügung stehenden Ladegerät nicht mittig auf der Ladefläche in Längsrichtung aufgesetzt werden. Entgegen der gezeigten Darstellung wäre die Position der Steinpalette in Längsrichtung der  Ladefläche natürlich die bessere Möglichkeit gewesen – auch wenn die Steine nicht scharfkantig waren.

Überprüfung der Ladungssicherung im praktischen Fahrversuch. Dabei werden die oben durchgeführten Berechnungen und angestellten Überlegungen bestätigt.

Wir danken dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund.