Dies ist ein Beispiel aus einem Mitgliedsbetrieb. Mit einem Ladungssicherungsrechner aus dem Internet kann hier nicht gearbeitet werden, weil hier (sinnvollerweise) eine Kombination aus Niederzurren und Formschluss mit der Bordwand zur Ladungssicherung angewandt wurde. Die erforderlichen Sicherungskräfte müssen gesondert ermittelt werden. Das Gewicht der Steinpalette beträgt 1800 kg, es werden Antirutschmatten verwendet.
Sicherungskraft in Fahrtrichtung:
Die abzusichernden Massenkräfte in Fahrtrichtung betragen das 0,8 fache der Gewichtskraft. In diesem Fall sind das 1440 daN (1800 daN x 0,8). Hiervon müssen die Reibungskräfte subtrahiert werden, weil sie einem Verschieben der Ladung immer entgegengesetzt wirken. Aufgrund der eingesetzten Antirutschmatten kann mit einem Reibbeiwert von 0,6 gerechnet werden. Die Reibungskräfte betragen 1080 daN (1800 daN x 0,6). Somit verbleiben als zu sichernde Massenkräfte in Fahrtrichtung 360 daN (1440 daN – 1080 daN).
Das Fahrzeug entspricht der EN 12642 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen-Aufbauten an Nutzfahrzeugen-Mindestanforderungen“. Demnach muss die vordere Stirnwand bis zu 40% der zulässigen Nutzlast, maximal jedoch 5000 daN, aufnehmen können. Die nach vorn wirkende Massenkraft im Beispiel beträgt nur 360 daN. Diese kann von der Stirnwand leicht aufgenommen werden.
Sicherungskräfte nach hinten und zu den Seiten:
Im Normalfall betragen die in diesen Richtungen wirkenden Massenkräfte das 0,5 fache der Gewichtskraft. Diese Kräfte werden allein schon durch die Verwendung von Antirutschmatten (Reibbeiwert 0,6) kompensiert und müssen dann nicht weiter berücksichtigt werden. Die Ladung muss dann nur noch durch Niederzurren daran gehindert werden, bei Fahrbahnunebenheiten ihre Lage zu verändern („tanzen“).
Im vorliegenden Beispiel besteht aber ein Sonderfall für die zu den Seiten wirkenden Massenkräfte. Die Ladung ist aufgrund ihrer Höhe im Verhältnis zur Breite nicht kippstabil. Deshalb muss hier mit einem Zuschlag von 0,2 gerechnet werden. Für die Berechnung der zu den Seiten wirkenden Massenkräfte darf dann nicht mit dem 0,5 fachen der Gewichtskraft gerechnet werden, sondern mit dem 0,7 fachen.
Die zu sichernden Massenkräfte zu den Seiten betragen 1260 daN (1800 daN x 0,7). Hiervon müssen die entgegengesetzt wirkenden Reibungskräfte von 1080 daN subtrahiert werden (1800 daN x 0,6). Somit verbleiben als zu sichernde Massenkräfte zu den Seiten 180 daN (1260 daN – 1080 daN).
Im vorliegenden Beispiel wurden Zurrgurte mit einer Vorspannkraft von 300 daN verwendet. Unter Berücksichtigung des Zurrwinkels von 45° (siehe Foto) wird mit einem Zurrgurt eine Vorspannkraft von 213 daN erreicht. Diese Vorspannkraft ist ausreichend um die zu den Seiten wirkenden Massenkräfte zu kompensieren.
Diese Vorspannkraft von 213 daN wurde wie folgt ermittelt: Im senkrechten Zug beträgt ein Zurrwinkel 90°. Hier kann mit der gesamten Vorspannkraft des Zurrgurtes von 300 daN gerechnet werden (sin α 90° = 1). Im vorliegenden Beispiel beträgt der Zurrwinkel 45°, deshalb kann hier nur mit dem 0,71 fachen der Vorspannkraft gerechnet werden (sin α 45° = 0,71). Somit ergibt sich die tatsächliche Vorspannkraft von 213 daN (300 daN x 0,71).
Bewertung der Ladungssicherungsmaßnahmen:
Rein mathematische würde unter den gegebenen Voraussetzungen (Formschluss zur Stirnwand, Verwendung von Antirutschmatten, Zurrwinkel 45°) ein Zurrgurt ausreichen. Das Verdrehen der Ladung wäre durch das flächige Anliegen der Steinpalette an der Bordwand verhindert.
Im vorliegenden Beispiel sind die Zurrgurte sehr nah an den Enden um die Steinpalette geführt. Deshalb sollten hier, wie im Beispiel gezeigt, zwei Gurte zum Niederzurren eingesetzt werden.
Die in Eigenregie hergestellten Kantenschoner eignen sich mit ihrer großen Schenkellänge sehr gut zur Ladungssicherung. Durch die Abrundungen sind die Zurrgurte geschützt und die Zurrkräfte werden sicher übertragen.
Zur senkrecht stehenden Holzpalette: Bei anderen Ladungssicherungs-Konstellationen können Paletten sehr gut in die Ladungssicherung mit eingebunden werden. Sie eignen sich zur flächigen Einhausung von Ladungen, geben Zurrgurten Führung oder decken Ladungen flächig und kraftverteilend ab. Im vorliegenden Beispiel kann allerdings auf die Palette verzichtet werden, weil die Steinpalette ausreichend niedergezurrt ist.
Zusätzliche Hinweise:
Im Praxisbeispiel „Steinpalette (1) Schaffung von Ladeeinheiten“ wird darüber informiert, wie Steinpaletten kompakt für den Transport aufbereitet werden können. Dies gilt insbesondere bei selbstgepackten Steinpaletten. Im vorliegenden Beispiel ist das eine Ermessensentscheidung. Die Steinpalette hat Formschluss mit der Bordwand, ist mit Folie umwickelt, lagenweise umreift und mit langschenkligen stabilen Kantenschonern versehen und ist weit über die erforderlichen Sicherungskräfte niedergezurrt. In dieser Konstellation ist die Steinpalette ausreichend gesichert.
Wir danken dem Tiefbauamt der Stadt Herne.