Hilfsmittel Gitterbox

Gitterboxen sind ein sehr gutes Hilfsmittel für die Ladungssicherung. Mit ihnen kann (fast) alles gesichert werden, was bei der Straßenunterhaltung tagtäglich an Arbeitsmittel und Kleinmaterialien mit genommen werden muss. Dabei kommt es nicht so sehr auf das Gewicht der zu sichernden Arbeitsmittelan. Es sind vielmehr die vielen verschiedenen und uneinheitlich aufgebauten Arbeitsmittel, die bislang Probleme bei der Ladungssicherung bereiteten. Hier bietet die Gitterbox fast unendliche Möglichkeiten zur Ladungssicherung.

 

 

 

 

Bewertung der Kräfte

  • Das Gesamtgewicht der Ladung (Gitterbox und Arbeitsmittel) beträgt ca. 250 kg. Das entspricht einer Gewichtskraft von ca. 250 daN.
  • Die Massenkraft der Ladung, die in Längsrichtung nach vorn wirken kann, beträgt 200 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Beschleunigungsbeiwert). Der Beschleunigungsbeiwert beträgt 0,8. Durch ihn werden die auftretenden Kräfte bei Bremsvorgängen berücksichtigt.
  • Die Massenkräfte der Ladung, die in Längsrichtung nach hinten und quer zur Fahrtrichtung wirken können, betragen 125 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Beschleunigungsbeiwert). Der Beschleunigungsbeiwert für diese Richtungen beträgt jeweils 0,5. Durch ihn werden die auftretenden Kräfte beim Anfahren und bei Kurvenfahrten berücksichtigt.
  • Die Reibungskraft beträgt 150 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Reibbeiwert von 0,6). Die Reibungskraft wirkt aufgrund der Reibung zwischen Ladung und Ladefläche einem Verschieben der Ladung entgegen und verringert somit die erforderlichen Sicherungskräfte. Der hohe Reibbeiwert von 0,6 wird nur durch die Verwendung von Anti-Rutsch-Matten erreicht.
  • Durch die Reibungskraft verringert sich die Massenkraft, die von der Ladung jetzt noch in Längsrichtung nach vorn wirken kann, auf 50 daN (Massenkraft in Längsrichtung nach vorn minus Reibungskraft).
  • Die Reibungskraft beträgt 150 daN. Sie ist damit größer als die in Längsrichtung nach hinten und quer zur Fahrtrichtung wirkenden Massenkräfte von 125 daN. Somit brauchen diese Massenkräfte nicht weiter berücksichtigt werden.


Fazit: Die in Fahrtrichtung wirkende Massenkraft beträgt nur 50 daN. Diese kann von der vorderen Bordwand des Fahrzeuges leicht aufgenommen werden. Die Gitterbox kann formschlüssig an der vorderen Bordwand positioniert werden und muss dann nur noch durch Niederzurren daran gehindert werden, dass sie bei Durchfahren oder Überfahren von Bodenunebenheiten ihre Position verändern kann.

Vorgehensweise

  • Arbeitsmittel formschlüssig in und mit Hilfe der Gitterbox und weiteren Ladungssicherungs-Hilfsmitteln sichern.
  • Hohlräume zwischen den Arbeitsmitteln ausfüllen (z.B. mit einem Holzklotz).
  • Verwendung von Abtrennungen/Klemmbalken für Gitterboxen.
  • Verwendung von Klemmschlossgurten zur sicheren und schnellen Befestigung der Arbeitsmittel. Die Sicherungskraft der Klemmschlossgurte ist für die Sicherung der dargestellten und für vergleichbare Arbeitsmittel bei weitem ausreichend.
  • Verwendung von Spriegel-Aufnahmen um Arbeitsmittel (hier die Leitbaken) formschlüssig zu sichern.
  •  Die dargestellten Gurte sind mit einer Gurtbreite von 25 mm und ihren erreichbaren Sicherungskräften ausreichend bemessen.
  • Durch die Verwendung von Anti-Rutschmatten werden die Reibungskräfte erhöht und verringern die erforderlichen Sicherungskräfte.
  • Die Gitterbox muss durch Niederzurren am „tanzen“ gehindert werden.
  • Zurrhaken der Zurrgurte nicht in den Wellengittern sondern nur an tragfähigen Teilen (Rahmen) der Gitterbox anschlagen. Die dargestellten Gurtschlaufen werden für die Sicherung von Motorädern verwendet. Zerreißversuche (nicht repräsentativ) der Unfallkasse NRW haben gezeigt, dass sie für die Aufnahme der Zurrkräfte ausreichend dimensioniert sind. Fragen Sie hierzu die Unfallkasse NRW.
  • Empfehlung: Bei diesen Sicherungsverfahren sollten die Zurrgurte und Klemmschlossgurte sachkundig und fachmännisch nach Bedarf eingekürzt werden. Die Originallängen der Gurte sind für die dargestellten Sicherungen zu lang.


Wir danken dem Baubetriebshof der Stadt Altena.