Sicherung von Blecheimern auf einer Holzpalette

  • Das Ladungsgewicht beträgt ca. 500 kg (Gewichtskraft ca. 500 daN).
  • Die Holzpalette ist mit Anti-Rutsch-Matten unterlegt und steht auf einer sauberen Metallladefläche, somit kann von einem Reibbeiwert von 0,6 ausgegangen werden.
  • Die Ladung ist mit 4 senkrecht stehenden Holzpaletten umgeben.

Berwertung der Kräfte

  • Die Massenkraft der Ladung, die in Längsrichtung nach vorn wirken kann, beträgt 400 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Beschleunigungsbeiwert). Der Beschleunigungsbeiwert beträgt 0,8. Durch ihn werden die auftretenden Kräfte bei Bremsvorgängen berücksichtigt.

  • Die Massenkräfte der Ladung, die in Längsrichtung nach hinten und quer zur Fahrtrichtung wirken können, betragen 250 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Beschleunigungsbeiwert). Der Beschleunigungsbeiwert für diese Richtungen beträgt jeweils 0,5. Durch ihn werden die auftretenden Kräfte beim Anfahren und bei Kurvenfahrten berücksichtigt.

  •  Die Reibungskraft beträgt 300 daN (Gewichtskraft multipliziert mit dem Reibbeiwert von 0,6). Die Reibungskraft wirkt aufgrund der Reibung zwischen Ladung und Ladefläche einem Verschieben der Ladung entgegen und verringert somit die erforderlichen Sicherungskräfte.

  • Durch die Reibungskraft verringert sich die Massenkraft, die von der Ladung jetzt noch in Längsrichtung nach vorn wirken kann, auf 100 daN (Massenkraft in Längsrichtung nach vorn minus Reibungskraft).

  • Die Reibungskraft beträgt 300 daN. Sie ist damit größer als die in Längsrichtung nach hinten und quer zur Fahrtrichtung wirkenden Massenkräfte von 250 daN. Somit brauchen diese Massenkräfte nicht weiter berücksichtigt werden.

  • Das Fahrzeug hat eine zul. Nutzlast von ca. 7 t. Es entspricht der EN 12642 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Aufbauten an Nutzfahrzeugen – Mindestanforderungen“. Demnach kann die vordere Stirnwand bis zu 40 % der zulässigen Nutzlast, maximal jedoch 5000daN, aufnehmen.

                   Fazit: Die in Längsrichtung nach vorn wirkende Massenkraft der
                   Ladung beträgt 100 daN. Diese kann von der Stirnwand leicht
                   aufgenommen werden. 


Vorgehensweise

  • Die Ladung kann formschlüssig an der Stirnwand positioniert werden.

  •  Damit die Ladung auch bei Fahrbahnunebenheiten auf der Ladefläche stehen bleibt (kein springen oder tanzen), muss sie mit einem Gurt gesichert werden. Durch den Formschluss an der Stirnwand ist sie gegen Verdrehen gesichert, deshalb ist ein Gurt ausreichend.

  • Um alle Teile einer zusammengesetzten Ladung zu sichern, hat sich die Verwendung von Paletten bewährt. Durch die flächige Palettenanlage werden die auftretenden Kräfte gleichmäßig auf die Ladung verteilt. Somit werden auch Beschädigungen an einzelnen Teilen durch punktuelle Krafteinwirkungen verhindert. Die Einhüllung mit Schrumpffolie kann den Zusammenhalt der Ladung unterstützen, sie ist jedoch kein Ersatz für entsprechende  Ladungssicherungsmaßnahmen.

  • Damit die Ladung mit den Paletten eine Einheit bildet, ist die Umreifung mit einem Zurrgurt erforderlich.

Hinweis

  • Aus diesem Beispiel ist erkennbar, dass durch die Verwendung von Anti-Rutsch-Matten der Sicherungsaufwand deutlich verringert wird. Bei einem Reibbeiwert von 0,3 (Holzpalette auf einer Metallladefläche) wäre die unterstützende Reibungskraft nur noch halb so groß. In diesem Fall wären die Reibungskräfte geringer als die Massekräfte, die von der Ladung in Längsrichtung nach hinten und quer zur Fahrtrichtung wirken. Zu diesen Seiten wären dann zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
  • Die Beschleunigungsbeiwerte sind festgelegt. Eine Veränderung kann sich nur für den Fall ergeben, dass die Ladung aufgrund eines zu hohen Schwerpunktes kippgefährdet ist. Dann muss der Beschleunigungsbeiwert in Querrichtung mit einem Zuschlag (plus 0,2)  belegt werden. Dazu in einem anderen Beispiel aber später mehr.