Erste Hilfe bei Aus- und Fortbildung

Bei Unfällen zu helfen, ist Bürgerpflicht; doch Erste Hilfe will gelernt und organisiert sein.

Der Unternehmer ist verpflichtet für eine ausreichende Zahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern im Betrieb zu sorgen. Auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen ist dafür zu sorgen, dass Verletzte die notwendige Erste Hilfe erhalten.

Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer werden benötigt?

Rechtsgrundlagen

Wie werde und bleibe ich Ersthelfer?

Wann und wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Wer unterstützt mich bei der Organisation der Ersten Hilfe?

Medien rund um die Erste Hilfe

 

Ihre Ansprechpartner bei der Unfallkasse NRW erreichen Sie hier:

erstehilfe@unfallkasse-nrw.de

Telefon 0251 2102-125
Telefax 0251 2102-351