Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Unfallkasse NRW mit der Verwaltung des Hilfsfonds „Love-Parade“ beauftragt.
Ansprüche auf Leistungen aus der Soforthilfe "Love-Parade" können von
gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen geltend gemacht werden.
Was ist zu tun?
Es reicht ein formloser schriftlicher Antrag an die Unfallkasse NRW unter Angabe einer Bankverbindung für die Auszahlung der Soforthilfe.
Dem Antrag muss ein schriftlicher Nachweis über den mehrtägigen stationären Krankenhausaufenthalt beigefügt sein der zudem bescheinigt, dass die Verletzungen im Zusammenhang mit den Ereignissen der Love-Parade entstanden sind.
Einen Blankoantrag finden Sie hier.
Für Fragen steht Ihnen Frau Anke Wendt unter der Rufnummer 0211 90 24 499 oder per Mail a.wendt(at)unfallkasse-nrw.de zur Verfügung.