Ist ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber ihm in der Regel 42 Kalendertage lang weiterhin den Lohn aus. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erstattet dem privaten Arbeitgeber die ihm entstehenden Lohnfortzahlungslasten, die im Zusammenhang mit dem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr stehen. Auch die darauf anfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung werden ersetzt. Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung der Entgeltfortzahlung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einreicht.
Öffentlichen Arbeitgebern stehen grundsätzlich diese Leistungen nicht zur Verfügung. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erbringt diese Leistungen nach dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) im Auftrag der Städte und Gemeinden. Mit ihren Beiträgen werden diese Leistungen finanziert.
Den Antrag auf Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes finden Sie als word- oder pdf-Datei auf unseren Serviceseiten.