
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Feuerwehr im Land NRW. Automatisch sind aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren, Ehrenabteilungen und Musikzüge bei uns versichert. Im Einzelfall stehen auch Beschäftigte der Feuerwehr unter unserem Schutz.
In diesem Portal finden Sie Informationen über die besonderen Präventionsangebote im Bereich Feuerwehr sowie über spezielle Leistungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in NRW.
Informationen zu Seminaren für den Bereich Feuerwehren, zum Beispiel Seminare für Führungskräfte der Feuerwehren oder Jugendfeuerwehrwarte, finden Sie hier. Dort könnn Sie sich auch direkt anmelden.
Formulare, wie die Unfall- oder Sachschädenanzeige, finden Sie auf unseren Service-Seiten.
In der August/September Ausgabe der Zeitschrift "Der Feuerwehrmann" informiert die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über Dieselmotor-Emissionen in Feuerwehrhäusern. Den vollständigen Text finden Sie hier.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein Rundschreiben zum Thema " Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen" veröffentlicht. Dieses können Sie hier runterladen.
Darüber hinaus erstellte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Schutzleitfaden S 002 „Abstellen von Dieselfahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern der Feuerwehr“. Sie können ihn hier downloaden.
Das Bundeskabinett hat am 19. August 2009 die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A (H1N1) - (ISchGKVLV) beschlossen, die am 20. August 2009 in Kraft getreten ist (Anlage).
Informationen zur Verordnung wie zum Beispiel zur Kostentragung finden Sie hier.
Die Verordnung finden Sie hier.