Wer ist versichert?

Rund 470.000 Studierende an staatlichen und privaten Hochschulen sind bei uns in Nordrhein-Westfalen versichert.

Nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende sind gesetzlich unfallversichert. Gasthörer oder sog. Senioren- oder Ruhestandsstudierende sind nicht versichert, da diese Studien Freizeitcharakter aufweisen.

Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.

Auch die unmittelbaren studienbezogenen Wege sind versichert. Bereits der Weg zur Immatrikulation ist geschützt und bei der der Exmatrikulation noch der Weg nach Hause. Nicht versichert sind demgegenüber die Anfertigung einer Diplomarbeit, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden.

Eine Broschüre zum Versicherungsschutz können Sie hier herunterladen.
Sie können die Broschüre auch bei uns bestellen. Sie finden die Bestellmöglichkei auf unseren Seiten unter Medien, Regeln und Schriften, Informationen oder geben Sie den Webcode 333 ein. Die Bestellnummer ist die GUV SI 8083.

Eine Broschüre zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie hier herunterladen.
Diese Broschüre können Sie auch bei uns bestellen. Sie finden die Bestellmöglichkeit auf unseren Seiten unter Medien, Publikationen, Sonderschriften oder geben Sie den Webcode 210 ein. Die Bestellnummer ist die S 40.

 

Hochschulsport

Die Hochschulen haben den Bildungsauftrag, den Sport für Studierende zu fördern. Angesichts der Studien- und Arbeitsbedingungen an den Hochschulen (meist sitzende Tätigkeit bei hoher geistiger Belastung) und der sozialen Umstände der Studierenden (wohnortfremde Hochschulorte, oft beengte Wohnverhältnisse, Einsamkeit in der Anonymität des Hochschulbetriebes) hat der allgemeine Hochschulsport wichtige gesundheitliche, soziale und persönlichkeitsbildende Aufgaben zu erfüllen.

Eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, die Geselligkeit, das gegenseitige Kennenlernen aber auch die Identifikation der Hochschulangehörigen mit ihrer Hochschule stehen gleichrangig neben dem gesundheitlichen Ausgleich zu den Belastungen des Studiums.

Die Teilnahme am Hochschulsport ist gesetzlich unfallversichert, wenn

  • es sich bei dem Sportangebot um eine offizielle Hochschulveranstaltung handelt
  • die Veranstaltung von der Hochschule selbst (z. B. dem Sportwissenschaftlichen Institut) oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) durchgeführt wird
  • die Sportausübung innerhalb des organisierten Übungsbetriebes, d. h. während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfindet und
  • die einzelnen Veranstaltungen in einem wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbildenden Aufgaben des Hochschulsportes stehen.

Hierzu gehört auch die Teilnahme an Turnieren und Hochschulsportmeisterschaften, die allen Studierenden offen stehen und in erster Linie breitensportlich ausgerichtet, also nicht an die Erfüllung bestimmter Normen geknüpft sind.

Hochschulpraktika

Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch für diese Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig ist für die Zeit des Praktikums der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.

 

Ansprechpartner der UK NRW

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Frageben zum Versicherungsschutz

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