Versicherte in Haushalten

Private Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Schutz, der sie bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit absichert. Zur Zeit haben mehr als 140.000 Haushalte ihre Hilfen bei uns bzw. der Minijob-Zentrale angemeldet.

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Wir informieren Sie gerne.

Tel. 0211 9024 450

Wer ist versichert?

Bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind alle in einem Privathaushalt beschäftigten Personen versichert, deren Arbeitgeber ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Dazu zählen Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Babysitter und Babysitterinnen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuerinnen und Kinder- und Erwachsenenbetreuer.

Zuständigkeitsregelungen für:

Wann besteht Versicherungsschutz?

Haushaltshilfen sind bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen, bei Gartenarbeiten, bei der Betreuung von Kindern und Erwachsenen sowie auf allen damit zusammenhängenden Wegen einschließlich dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte gesetzlich durch uns unfallversichert.

Welche Personen und Tätigkeiten sind nicht versichert?

Haushaltsführende und ihre Partner können vom Gesetz her nicht versichert werden. Ihre Pflegekinder sowie Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad sind bei unentgeltlicher Beschäftigung im Haushalt ebenfalls nicht versichert.

Was leisten wir?

Bei einem Unfall, beispielsweise wenn Ihre Hilfe von der Leiter stürzt, übernehmen wir die Arzt- und Krankenhauskosten und zahlen, wenn nötig, sogar Renten und Hinterbliebenenrente. Für Haushaltshilfen gewähren wir Rehabilitationsleistungen, wie für andere Arbeitnehmer auch.

Welche Anmeldefristen müssen Sie beachten?

Sie müssen Ihre Haushaltshilfe innerhalb einer Woche zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Die Arbeitszeit sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. die Sozialversicherungspflicht spielen dabei keine Rolle. Die Meldepflicht (Sozialgesetzbuch VII) ist auch unabhängig vom Abschluss einer privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung.

Mit der Anmeldung sind Sie alle Sorgen los. Zivilrechtliche Haftung für Schäden werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgelöst. Ihre Hilfe kann keine Schadensersatzansprüche gegen Sie richten.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese können wir mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € ahnden.

Achtung! Regelung bei Minijobs in Privathaushalten

Ist Ihre Hilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, müssen Sie diese bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See mit dem Haushaltsscheck anmelden.

Die Minijob-Zentrale hat bei Minijobs im Privathaushalt seit dem 1.1.2006 auch den Beitragseinzug zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommem. Diese Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See, 45115 Essen (Tel. 01801 200 504). Dort erhalten Sie auch den Haushaltsscheck, den Sie unter www.minijob-zentrale.de herunterladen können.

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro müssen wie bisher bei uns gemeldet werden.

Übrigens: Uns interessiert nur die Anzahl Ihrer Beschäftigten, den Namen ihrer Hilfe brauchen Sie uns nicht mitzuteilen.

Die Veränderung des Melde- und Beitragsverfahrens hat auf die Leistungen, die den Versicherten zustehen, keine Auswirkungen. Der Versicherungsschutz wird weiterhin durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gewährleistet. Unfälle sind deshalb uns anzuzeigen.

Was kostet die gesetzliche Unfallversicherung?

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist allein der Arbeitgeber zur Zahlung des Beitrags verpflichtet.

Für den beschriebenen umfangreichen Versicherungsschutz ist pro Haushaltshilfe ein Beitrag zu entrichten. Der Beitrag wird jedes Jahr neu festgesetzt und beträgt für das Jahr 2010 für jede beschäftigte Person 21,00 Euro. Sofern schon vor dem Jahr 2010 Personal beschäftigt wurde, erheben wir nachträglich den Beitrag. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der immer in voller Höhe zu zahlen ist, auch wenn die Hilfe nicht über das gesamte Jahr beschäftigt wird. Bitte überweisen Sie Ihren Beitrag erst nach Erhalt unseres Beitragsbescheides. Haushalte, die Minijobber beschäftigten, erhalten für diese Personen von uns keinen Beitragsbescheid.

Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes und wird zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See eingezogen.

Anmeldung (kein Minijob), Einzugsermächtigung, Änderungsmitteilung

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro müssen Sie bei uns, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, anmelden.

Hier finden Sie das Anmeldeformular , das Sie direkt am PC ausfüllen und abschicken können.

Hier finden Sie ein Anmeldeformular zum herunterladen und ausdrucken.

Hier können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn sich Ihre Daten ändern. Hier finden Sie die Änderungsmitteilung.

Ansprechpartner der UK NRW

Hier finden Sie den für Ihre Frage passenden Ansprechpartner.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.
Telefon: 0211 9024-450
Telefax: 0211 9024-459
eMail: privathaushalte(at)unfallkasse-nrw.de