10/28/08

Erweiterte Meldepflicht der Arbeitgeber im DEÜV-Verfahren

Seit dem 01.01.2009 sind Sie verpflichtet, der Einzugsstelle im Rahmen der personenbezogenen Meldung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zumindest bei jeder Jahresmeldung individualisierte Daten zur Unfallversicherung zu melden. Diese Auflage betrifft alle Arbeitgeber.

Für welche Arbeitnehmer muss eine Meldung vorgenommen werden?

Der Datenbaustein zur Unfallversicherung muss für alle Personen ausgefüllt werden, für die auch eine DEÜV-Meldung gemacht wird. Erstmals muss für geringfügig kurzzeitig Beschäftigte nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine Jahresmeldung abgegeben werden.

Welche Daten müssen in den Datenbaustein UV (DBUV) eingetragen werden?

Soweit die Tätigkeit des Arbeitnehmers allein der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zuzurechnen ist, sind folgende Daten einzutrag

 Bezeichnung

Bitte tragen Sie ein:

UV-Grund

A09

Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV)

34239086

Mitgliedsnummer des Unternehmens beim zuständigen UV-Träger (MITGLIEDS-NR)

Bitte leer lassen

Betriebsnummer des UV-Trägers dessen Gefahrtarif angewendet wird (BBNR-GTS)

34239086

Gefahrtarifstelle (GT-STELLE)

 99999999

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UV-EG)

0

Geleistete Arbeitsstunden (ARBSTD)

0

 

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen und -partner gerne zur Verfügung:

Inka Gleser                   0211 9024-440
Gerald Müller-Bruhnke  0211 9024 442

Bei Fragen hinsichtlich der Mitteilung von Entgelten und Arbeitsstunden, die außerhalb der Zuständigkeit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen liegen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Berufsgenossenschaft.