Ein kurzer Rückblick auf die Historie

 

Eingeführt wurde die gesetzliche Unfallversicherung 1884 durch Kaiser Wilhelm I. im Zuge der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Ihr liegt das Prinzip zugrunde, die Haftung der Unternehmer für Schäden gegenüber ihren Beschäftigten durch die gesetzliche Unfallversicherung abzulösen.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat sich seit ihrem Bestehen kontinuierlich weiter entwickelt. So trat im Jahr 1971 das Gesetz über die Schüler-Unfallversicherung in Kraft. Seitdem sind Schülerinnen und Schüler, sowie Studierende wie Arbeitnehmer in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Seit 1997 stehen auch Kinder in Tageseinrichtungen, beispielsweise beim Besuch einer Kinderkrippe, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche zählen zu diesem Versichertenkreis.

Schon vor der Fusion war die Arbeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW durch eine stetig zunehmende Zusammenarbeit geprägt. Diese fand ihren Ausdruck insbesondere im 1999 gegründeten Koordinierungsrat der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW (Landesunfallkasse NRW, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Feuerwehr-Unfallkasse NRW). Der Koordinierungsrat bündelte die Kompetenzen der vier Träger, nahm Stellung zu aktuellen Entwicklungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und gab das gemeinsame Informationsblatt "infoplus" sowie gemeinsame Pressemitteilungen im Pressedienst "presseplus" heraus.