24.02.2010

Erweiterte Meldepflicht der Arbeitgeber im DEÜV-Verfahren

Seit dem 01.01.2009 sind Sie verpflichtet, der Einzugsstelle im Rahmen der personenbezogenen Meldung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zumindest bei jeder Jahresmeldung individualisierte Daten zur Unfallversicherung zu melden. Diese Auflage betrifft alle Arbeitgeber.

Weiterführende Informationen

 

 

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